Eidgenössische Räte
Bundesversammlung
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat ein Zweikammersystem. Es besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: dem 200 Mitglieder zählenden Nationalrat (Volksvertretung) und dem 46-köpfigen Ständerat. Nationalrat und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Diese wird auch mit dem Sammelbegriff eidgenössische Räte bezeichnet. Sie verhandeln in der Regel getrennt, aber gleichzeitig (vier Session zu drei Wochen jährlich).
Nationalrat: Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis und entsendet entsprechend seiner Bevölkerungszahl im Proporzwahlverfahren mehr oder weniger Mitglieder in den Nationalrat, mindestens jedoch ein Mitglied. – Die fünf grössten Kantone verfügen über die Mehrzahl der Nationalratssitze, was nicht relevant ist, da parteipolitisch abgestimmt wird.
Ständerat: Jeder Kanton bestellt zwei Ständeräte nach kantonalem Wahlrecht. Hier haben die vielen kleinen und mittleren Kantone theoretisch die Mehrheit. Der Ständerat wird oft auch als «chambre de reflexion» bezeichnet und entspricht in anderen Staaten dem Senat.
Vereinigte Bundesversammlung
Wenn die beiden Räte zusammen tagen, spricht man von Vereinigter Bundesversammlung. Diese versammelt sich im Saal des Nationalrates unter dem Vorsitz des Nationalratspräsidenten. Im wesentlichen kommt die Vereinigte Bundesversammlung nur für Wahlgeschäfte zusammen (Bundesrat, Bundesgericht usw.), also ein- bis zweimal jährlich für ein paar Stunden.
Bundesversammlung ≠
Vereinigte Bundesversammlung
Bilder
inks: Bundeshaus
unten: der Nationalratssaal
darunter der Ständeratssaal