Bundesrat 2024 

 

Dr. Jonas Furrer

Der Winterthurer war bei der Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesstaat) im Jahr 1848 der erste Bundespräsident.

Sein Denkmal liegt in einem kleinen grünen Vorgarten bei der Kreuzung Theater-/ Merkur-/Museumsstrasse in unmittelbarer Nähe des Stadtgartens, aber dennoch an schlecht frequentierter Lage – Ausdruck von Winterthurer Bescheidenheit und schweizerischer Nüchternheit.

Die Mitglieder des Bundesrats werden alle vier Jahre – letztmals Ende 2019 und neu wieder Ende 2023 – einzeln(!) für eine vierjährige Legislaturperiode gewählt, dies nach dem Ancienitätsprinzip. Zuerst findet also die Wiederwahl des amtsältesten Mitglieds statt usw. Jede einzelne Wahl dauert gegen 20 Minuten, das ganze Wahlprozedere somit gut und gern einen ganzen Vormittag.

Weder die Verfassung noch irgend ein Gesetz sieht die Möglichkeit einer Abwahl währemd der Legislaturperiode vor. Hingegen passiert es (selten), dass ein Mitglied bei den Erneuerungswahlen nicht wieder-
gewählt wird. Das ist dann, korrekt ausgedrückt, eine Nichtwieder-
wahl und keine Abwahl, wie das meistens falsch gesagt wird.

Möglich ist allerdings, dass ein Mitglied vor Ablauf der Legislatur-
periode – warum auch immer – zurücktritt. Dann kommt es zu einer Ersatzwahl, jedoch nur für den Zeitraum bis zum Ende der Vierjahres-
periode. – Wählbar ist grundsätzlich jeder und jede volljährige Schweizerbügrer/-in. Ein gewisser Bekanntheitsgrad ist allerdings schon Voraussetzung…


Die vier grossen Parteien einigen sich im Voraus auf eine Art Schlüssel bei der Verteilung der sieben Sitze. Diesen nennt man landläufig die Zauberformel. Das Bundesratskollegium ist also eine Schicksals-
gemeinschaft: Auf Gedeih und Verderb müssen die sieben Mitglieder vier Jahre (oder mehr) gemeinsam für das Landeswohl sorgen.

In einem streng geregelten Turnus wird ein Mitglied für nur ein(!) Jahr von der Vereinigten Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Sie oder er ist dann ein Jahr lang primus inter pares und leitet die Sitzungen, hat gegenüber den einzelnen Bundesrats-
mitgliedern jedoch gar kein Weisungsrecht. Sie oder er steht höchstens etwas mehr als die anderen sechs im Rampenlicht…

Der Bundespräsident (korrekt wäre eigentlich: Bundesratspräsident) ist vor allem eines nicht: Staatsoberhaupt. Die Schweiz ist meines Wissens nämlich das einzige Land, das kein solches hat. Ausländische Staatsoberhäupter (Kaiser, Könige, Staatspräsidenten usw.) werden daher stets vom Gesamtbundesrat empfangen, der dann für eine Stunde oder etwas mehr das Staatspräsidium markiert.

Der Bundesrat – eine Schicksalsgemeinschaft

Staatspräsident? Ministerpräsident? Weder – noch!

Aber immerhin ein Bundeskanzler!

Die Schweiz hat, wie aus obiger Beschreibung hervorgeht, weder einen Staats- noch einen Ministerpräsidenten. Einen Bundeskanzler dagegen haben wir sehr wohl. Er wird, wie die sieben Mitglieder des Bundesrats, alle vier Jahre von der Vereinigten Bundesversammlung (wieder-)gewählt. Er ist Chef der Bundeskanzlei; sie ist die Stabststelle der Landesregierung. Mit beratender Stimme nimmt der Kanzler an den wöchentlichen Bundesratssitzungen teil.

Der Aufgabenkatalog der Bundeskanzlei ist sehr vielfältig. In ihre alleinige Kompetenz fällt unter anderem die Organisation der jährlich viermal stattfindenden eidg. Volksabstimmungen. Ferner ist sie auch die Pressestelle der Landesregierung; Pressechef des Bundesrats ist einer der beiden Vizekanzler.

Die 7 Departemente

▪ Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ▪ Departement des Innern (EDI) ▪ Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
▪ Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ▪ Finanzdepartement (EFD) ▪ Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
▪ Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Offizielles Bundesratsfoto 2024