12. September 1848

175 Jahre Bundesstaat


Die neue schweizerische Bundesverfassung trat am
12. September 1848 in Kraft. Mit dieser Verfassung wurde die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat.

Der Ausgang des Sonderbundkriegs (die katholischen Kantone kapitulierten) führte dazu, dass der lockere Staatenbund mit einer neuen Bundesverfassung zu einem modernen Bundesstaat mit einem Bundesparlament aus zwei Kammern wurde.

Damit begann 1848 eine qualitativ neue Etappe in der Schweizer Geschichte, die ohne Unterbrechung bis heute andauert –
eine 175 Jahre währende konsistente historische Entwicklung,
ohne scharfe Zäsuren.

In der Geschichte Europas gibt es keine Analogien zu diesem Phänomen!

Nein, wir brauchen keinen neuen Nationalfeiertag!

Der 12. September 1848 ist ein Schlüsselereignis in der Schweizer Geschichte. Umstände und Datum sind zudem gesichert. Dies im Unter-schied zum Rütlischwur 1291. Weder stimmen die Jahreszahl, noch vermutlich der Ort. Und selbst der Bundesbrief ist nicht viel anders als unzählige ähnliche Papiere jener Zeit. Dennoch ist es richtig, dass wir den 1. August 1291 feiern.

Ort und Datum hin oder her: Von der Innerschweiz ausgehend, haben sich Talschaften, später Städte, gemeinsam erfolgreich gegen fremde Herrscher gewehrt. Die Entwicklung von den zuerst drei, dann acht und schliesslich 13 alten Orten ist eine Erfolgsgeschichte sondergleichen. – Schiller, der nie in der Schweiz war, sei Dank: Sein «Tell» hält symbolhaft den Ursprung der Eidgenossenschaft fest.

Vom Staatenbund zum Bundesstaat

In einem Staatenbund behalten die Mitglieds-
länder ihre Souveränität. Sie sind nicht zwingend
an die gemeinsamen Beschlüsse gebunden.

Im Bundesstaat werden wichtige Entscheidungen
dem Bund abgetreten (z. B. Aussenpolitik, Landesverteidigung, Geldwesen, Zölle usw.).
Die Bundesstaaten, jetzt nur noch Teilstaaten (Kantone), müssen sich daran halten.




Quellen: Landesmuseum, SwissInfo, Watson

Nationalfeiertag am 1. August – seit 30 Jahren sogar arbeitsfrei...


Im Bundesbrief von 1291 soll die Gründung der Schweiz beschlossen worden sein. Das hat aber nur wenig mit den Fakten zu tun. Den Bundesbrief 1291 hat es zwar gegeben. Er wurde in lateinischer Sprache verfasst und besiegelte ein Bündnis zwischen den Urkantonen.

Der Bundesbrief von 1315, ebenfalls ein Bündnisvertrag zwischen den Urkantonen, hat historisch gesehen eine weit grössere Bedeutung als der Bundesbrief von 1291: Er war der erste Bündnis-
vertrag in deutscher Sprache und enthielt erstmals schriftlich den Begriff
«Eitgenoze».

1889 schickte der Bundesrat eine Botschaft ins Parlament mit der Forderung, am 1. August 1891 eine Bundesfeier abzuhalten. Für den Bundesrat war klar, dass die Schweiz an diesem Tag vor 600 Jahren gegründet wurde. Diese Feier war als einmaliges Fest geplant. Die Landesregierung verordnete dann am 1. August 1899 in der ganzen Schweiz Glockengeläut und Höhenfeuer.
Dies besiegelte die Feierlichkeiten zum 1. August, denn ab 1899 gab es an diesem Tag
jährlich Feierlichkeiten.

Als gesetzlicher Feiertag bestand der 1. August aber noch nicht:
Dies änderte sich erst 1993, als die Initiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag»
vom Volk mit 83,8 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.

Gerne weise ich auf zwei eindrückliche Publikationen hin, die zum Jubiläum erschienen sind. Sie schildern auf unterschiedliche Weise die Wirren um das Jahr 1848.
Es handelt sich je um einen Zeitungsartikel in der
«Neuen Zürcher Zeitung» und im «Tages-Anzeiger».
Den Verfassern sei für ihre Beiträge herzlich gratuliert!